
Die Anmeldephase für einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte in der Stadt Hildesheim für das Kita-Jahr 2026/27 beginnt am 1. Dezember 2025 und endet am 28. Februar 2026. Innerhalb dieses Zeitraums müssen alle Kinder angemeldet werden, die ab dem 1. August 2026 eine Krippe, einen Kindergarten oder einen Hort besuchen sollen. Kinder, die vor dem 1. August 2026 einen Platz benötigen, sind ebenfalls zum 1. August 2026 anzumelden. In diesem Fall ist im Bemerkungsfeld anzugeben, ab welchem Zeitpunkt die Betreuung tatsächlich benötigt wird. Die Anmeldung ist unter www.hildesheim.kitaav.de sowohl mit dem Smartphone als auch mit allen anderen Endgeräten möglich. Mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschülerinnen und -schüler ab August 2026 werden keine Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse mehr im Hort aufgenommen. In den Folgejahren gilt dies auch für alle Kinder, die unter den Rechtsanspruch fallen.
Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen, die noch nicht vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung erfasst sind, können weiterhin in den bestehenden Hortgruppen angemeldet werden. Um flexibel reagieren zu können, werden diese Verträge jedoch nur noch als Jahresverträge oder – bei unterjähriger Aufnahme – bis zum Ende des jeweiligen Kita-Jahres abgeschlossen.
Der Anmeldeaufwand ist gering. Benötigt werden lediglich ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse. Pro Kind können bis zu drei Kindertagesstätten (Erst-, Zweit- und Drittwunsch) angegeben werden. Die Kita mit dem Erstwunsch erhält zuerst die Anmeldung. Kann das Kind dort nicht aufgenommen werden, wird die Anmeldung nach 14 Tagen an die Zweitwunsch-Kita weitergeleitet. Nach weiteren 14 Tagen erfolgt die Weiterleitung an die Drittwunsch-Kita, falls auch diese den Platz ablehnt. Das Anmeldeportal bietet zudem die Möglichkeit, dass nach einem erfolglosen Durchlauf der drei Wunsch-Kitas alle Kita-Leitungen Einsicht in die Platzsuche nehmen können und sich bei den Eltern melden, sobald ein freier Platz verfügbar ist – hierfür muss ein entsprechendes Kästchen angekreuzt werden. Auch Eltern, deren Kinder bereits einen Platz haben und nun die Betreuungsform wechseln, zum Beispiel von der Krippe in den Kindergarten, müssen das Kita-Anmeldeportal nutzen. Mit den Zugangsdaten kann jederzeit der Anmeldestatus überprüft, ein Betreuungswechsel vorgenommen, ein anderer Stundenumfang gebucht oder ein weiteres Kind angemeldet werden.
Eltern sollten sich vor der Anmeldung sorgfältig über die jeweiligen Kitas informieren, insbesondere über die Öffnungszeiten, wenn Früh- oder Spätdienste benötigt werden. Wer keinen Internetzugang oder keine gültige E-Mail-Adresse hat, kann sich an das Familienbüro der Stadt Hildesheim wenden, Markt 2, Telefon 05121 301-4545, E-Mail: familienbuero@stadt-hildesheim.de.
Das Datum der Anmeldung ist für die Platzvergabe nicht relevant. Eine Anmeldung am 1. Dezember 2025 oder erst am 28. Februar 2026 hat keinen Einfluss auf die Vergabe der Plätze. Erst am 1. März 2026 werden die Anmeldungen automatisch und unsortiert an die Kindertagesstätten übermittelt, danach beginnen die Kita-Leitungen mit der Vergabe der Plätze. Die bloße Teilnahme an der Online-Anmeldung ist keine Zusage für einen Kita-Platz. Die Entscheidung über die Platzvergabe trifft die jeweilige Kita-Leitung, nicht die Stadtverwaltung. Es handelt sich um ein zentrales Anmeldeverfahren, nicht um eine zentrale Platzvergabe.
Für Kinder, die aufgrund einer Beeinträchtigung einen Integrationsplatz benötigen, stehen Julia Dettmar (E-Mail: j.dettmar@stadt-hildesheim.de, Telefon: 05121 301-4320) und Vivien Opitz (E-Mail: v.opitz@stadt-hildesheim.de, Telefon: 05121 301-4339) aus dem Fachbereich Soziales und Senioren als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung
Organisationseinheiten| 51.1 Familienbüro | |
| Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4545 Telefax: 05121 301-4565 E-Mail: familienbuero@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: Mo 12 bis 15 Uhr Di 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr Mi telefonisch erreichbar Do 13 bis 17 Uhr Fr telefonisch erreichbar |
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